Wird der Rat zu bunt, dann einfach die Verfassung ändern!?

Dieses „Demokratieverständnis“ ist uns fremd. Stoppt den Demokratieabbau!

An den Kreistag Leer

An den Samtgemeinderat Hesel

An den Gemeinderat Neukamperfehn

Heute Vormittag tagte der Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags. Auf der Tagesordnung stand auch der Gesetzentwurf der SPD-CDU-Landesregierung, die Kommunalverfassung (NKomVG) zu ändern. Darin enthalten ist die Änderung des § 71. Hierin wird die Bildung von Ausschüssen in den Kommunalparlamenten geregelt.

Nach dem Willen der Großen Koalition sollen die Fraktionen kleiner Parteien und Wählergemeinschaften eingeschränkt werden. Und zwar ganz einfach dadurch, dass das Auszählverfahren bei der Ausschuss-Besetzung in den Räten wie im vergangenen Jahrhundert auch, nach d‘Hondt erfolgt. Bis jetzt wird das Verfahren Hare-Niemeyer angewendet.

Beim Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt sichern sich große Fraktionen gegenüber den kleinen mehr Sitze. Die Begründung für die Gesetzesänderung ist bemerkenswert: Zu viele kleine Fraktionen von Parteien und Wählergemeinschaften erhöhten den Verwaltungsaufwand, erschwerten die Meinungsbildung in den Ausschüssen und machten das Ehrenamt im Kommunalparlament unattraktiver.

Angesichts des aktuell diskutierten Rückgangs der Bedeutung früherer Volksparteien ist die Gesetzesänderung aus einer anderen Welt. Parteien und Wählergemeinschaften entstehen sicher auch aus dem Grund, dass bestehende Parteien nicht mehr die Interessen Aller vertreten. Bei den Wahlen wird es deshalb zunehmend bunter in den Räten.

Die Zahl der Parteien der in den niedersächsischen Gemeinderäten vertretenen Parteien steigt von neun im Jahr 2006 auf 15 im Jahr 2016; die der Abgeordneten von Wählergemeinschaften in den Gemeinderäten von 2694 (2006) auf 3442 (2016), in den Kreistagen von 155 (2006) auf 163 (2016). Das ist den ehemaligen Volksparteien SPD und CDU im Landtag offenbar einfach zu bunt. Eine vielfältige freie Gesellschaft ist klasse, aber bitte nicht in den Kommunalparlamenten.

DIE LINKE erkennt darin ein massiven Versuch, demokratische Vielfalt, Beteiligungsrechte von Minderheiten und deren Interessen in den Kommunalparlamenten zu beschränken. Die blumigen Worte des niedersächsischen Innenministers, der vom „Fundament der Demokratie“ und von uns ehrenamtlichen Abgeordneten als „Kern der kommunalen Selbstverwaltung“ daherredet, stehen im krassen Widerspruch zu dem Gesetzentwurf. Denn der schränkt die Rechte kleiner Fraktionen dadurch ein, dass künftig die Ausschuss-Besetzung nicht mehr nach dem Zählverfahren Hare-Niemeyer erfolgen soll, sondern wieder nach d‘Hondt.

Hier wird der „Kern der kommunalen Selbstverwaltung“ in seinen Beteiligungsmöglichkeiten in den Kommunalparlamenten eingeschränkt. Wir fordern die Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates – egal ob Mitglied einer großen oder kleinen Fraktion – auf, ihre Vertreterinnen und Vertreter im Landtag davon zu überzeugen, im Sinne von mehr demokratischer Beteiligung in der Kommune, den Paragrafen 71 des NKomVG an dieser Stelle nicht zu verändern.

Franziska Junker

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