MwSt-Senkung darf nicht zum Bumerang werden

Zur aktuellen Situation nach der kurzfristigen Mehrwertsteuerabsenkung zum 01. Juli 2020, erklärt Landesvorstandsmitglied Die Linke Niedersachsen, Franziska Junker:

„Erst am 03. Juni 2020 wurde auf Bundesebene beschlossen, die Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % zu senken. Viele, vor allem kleinere Dienstleister und Einzelhändler, stehen nun vor dem großen Problem, dass die Kassensysteme bisher nicht so rasch auf die gesenkten Mehrwertsteuersätze umgestellt werden konnten. Dieser Umstand geht nach aktueller Rechtslage zulasten der Unternehmerinnen und Unternehmer, da diese dazu verpflichtet sind, eine zu hoch ausgewiesene Mehrwertsteuer komplett an das Finanzamt abzuführen. Eine nachträgliche Korrektur wäre theoretisch möglich, praktisch lässt sich dies jedoch vielfach nicht realisieren. Das ist der Fall, etwa wenn es um Leistungen und Waren des täglichen Bedarfs geht, wie beim Bäcker an der Ecke oder beim Friseur des Vertrauens.

Franziska Junker

Wir fordern daher, dass die Pflicht zur Abführung einer zu hoch ausgewiesenen Mehrwertsteuer an das Finanzamt eben auch befristet ausgesetzt wird. Das wäre aus unserer Sicht kurzfristig möglich und auch dringend geboten. Nur so kann verhindert werden, dass die Mehrwertsteuersenkung nicht zulasten von Dienstleistern, Händlern und Unternehmern im Land geht.“

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