5. Darum DIE LINKE wählen? „Gestaltung des öffentlichen Raums – ‚Recht auf Stadt‘

Die negative Entwicklung wird immer spürbarer: Verkehrswege werden immer länger. Die Entfernungen zwischen Arbeit, Wohnen, Freizeit und Einkaufen vergrößern sich. Neubaugebiete am Rande der Städte erzeugen zusätzlichen Verkehr, während Mittel fehlen, vorhandene Stadt- und Dorfkerne zu erneuern. Einkaufzentren außerhalb der gewachsenen Zentren verstärken diese umweltfeindliche Entwicklung.

In Städten und Gemeinden bestimmen vielfach Sonderinteressen und Kommerz die kommunalen Entwicklungen, weil sich Grund und Boden zumeist in privater Hand befinden. Da der Boden nicht vermehrt werden kann, suchen Privateigentümer*innen häufig nach Wegen, ihre Grundstücke aufzuwerten und mit ihnen zu spekulieren.

Die notwendige Bereitstellung von neuen Gebäuden und Flächen für die kulturellen und nicht kommerziellen Freizeitinteressen der Menschen, die Entwicklung sozialer Infrastruktur, steht dann häufig zurück. Diese Entwicklungen führen dazu, dass immer mehr Menschen ein „Recht auf Stadt“ als Lebenswelt, auf Daseinsvorsorge jenseits von Konsum und Kommerz geltend machen.

Die Kommunalpolitik der LINKEN ist allein dem Allgemeininteresse sowie der sozialen Daseinsvorsorge verpflichtet und bekämpft die Begünstigung von Sonderinteressen.Sie will alle Möglichkeiten zur Verhinderung von Grundstücksspekulation ausschöpfen und wendet sich dagegen, dass Vetternwirtschaft und Klientelpolitik Planungsentscheidungen beeinflussen.

DIE LINKE fordert:

■ Infrastruktur-Einrichtungen – sowohl öffentliche, wie etwa Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Seniorenwohnheime, Grünanlagen oder auch Kleingartengebiete, als auch private, wie Geschäfte, Dienstleistungsunternehmen und Gastronomie – müssen wohnortnah und möglichst zu Fuß und barrierefrei erreichbar sein.

■ Neue Siedlungsgebiete sind nur dann auszuweisen, wenn Möglichkeiten der Wohnverdichtung in den besiedelten Gebieten der Städte und Gemeinden ausgeschöpft sind oder wenn dies zur Bekämpfung der Wohnraumnot erforderlich ist.

■ Neubaugebiete müssen von Anfang an über eine ÖPNV-Anbindung verfügen und so geplant werden, dass ausreichend Flächen für die Infrastruktur (Kitas, Schulen, Bürgerhaus, Lebensmittelladen, Kneipe usw.) vorgehalten werden

■ Berücksichtigung des späteren Breitbandausbaus bereits bei der Bauplanung.

■ Innenstädte und Gemeindekerne sind durch kommunale Satzungen in ihrem Bestand zu schützen, so dass die Ansiedlung weiterer Einkaufzentren auf der „grünen Wiese“ vermieden wird.

■ Die zunehmende Privatisierung des öffentlichen Raums muss gestoppt und wieder rückgängig gemacht werden.

■ Auch in den Innenstädten muss es nichtkommerziell genutzten Raum geben – Raum für Müßiggang und kulturellen Genuss, ohne Konsumzwang und Einkaufsstress.

■ Sicherung gewachsener Siedlungsstrukturen vor unmaßstäblicher Bebauung durch Erhaltungssatzungen.