Darum DIE LINKE wählen (4): „Pflege und Gesundheit“

Die Privatisierung des Pflege- und Gesundheitsbereichs hat zu einem Notstand in diesen Bereichen geführt. Wenige Pflegekräfte müssen eine immer größere Anzahl von zu Pflegenden versorgen. In den Krankenhäusern herrscht Zeitdruck. Die wichtige medizinische Versorgung wird immer weiter einer Profitlogik unterstellt. In Niedersachsen konnten wir in der Vergangenheit ein regelrechtes Kliniksterben beobachten:

Seit Anfang der 1990er-Jahre wurden mehr als 30 Krankenhäuser geschlossen. Die Privatisierung und Profitorientierung führten zu einer Entmenschlichung dieser wichtigen Bereiche. Die Angestellten verlassen auch deshalb diesen Arbeitsbereich, weil die Arbeitsbedingungen an die eigene Gesundheit und Substanz gehen, der eigene Anspruch an die eigene Arbeit permanent unterschritten werden muss und eine Lebensplanung kaum möglich ist. Die Kommunen müssen ihre Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation nutzen und eine flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung gewährleisten. Als ersten Schritt sollten die Kommunen sich der Analyse und Ermittlung der Bedürfnisse und Bedarfe widmen. Dabei sollen sie vorbeugende Maßnahmen  stärken. Mit einer Hilfeplanung müssen die Kommunen dafür sorgen, dass Menschen mit Pflegebedarf und pflegende Familienangehörige endlich genau diejenigen Hilfsangebote bekommen, die sie benötigen. Dazu gehört die Bereitstellung von entsprechender ambulanter Pflege oder Betreuung, Plätze in Pflegeeinrichtungen oder auch Angebote der Tagespflege. Die Angebote müssen gerade in der häuslichen Pflege kurzfristig zur Verfügung stehen. Zudem fordern wir die Einrichtung von kommunalen Gesundheitszentren vor allem in ländlichen Räumen.

DIE LINKE fordert:

■ Kommunale Pflegehilfepläne und deren Fortschreibung sowie die Entwicklung von Hilfeplänen für ältere Menschen und Menschen mit Einschränkungen.

■ Aufbau von kommunalen Gesundheitszentren inklusive Hebammenstationen in ländlichen Räumen.

■ den Ausbau der Pflegeeinrichtungen in öffentlicher Hand oder in gemeinnütziger Trägerschaft.

■ Sicherung der Grundversorgung mit stationären Pflegeplätzen zu sozialverträglichen Gebühren.

■ Ausbau des Angebots für bezahlbare Tages- und Kurzzeitpflege sowie die bedarfsgerechte personelle und materielle Verstärkung ambulanter Wohngemeinschaften sowie von Heimaufsichten.

■ (Re)Kommunalisierung von Krankenhäusern und Pflegereinrichtungen.