Darum DIE LINKE wählen : „Transfairleistungen und Hartz IV“ (3)

Die Hartz-Gesetzgebung ist Armut per Gesetz. Sie hat die Angst vor Arbeitslosigkeit erhöht, was wiederum dazu geführt hat, dass Arbeitnehmer*innen harte Lohneinschnitte schneller akzeptieren. Der Niedriglohnsektor und die Tatsache, dass Menschen trotz Arbeit arm sind, sind eine wesentliche Folge der Hartz-Reformen. Die meisten Menschen sind unverschuldet auf Hartz IV angewiesen. Bevor sie überhaupt Leistungen erhalten, müssen sie ihr eigenes Vermögen aufbrauchen, was eine Entwertung bisheriger Lebensleistung darstellt. Die Sätze sind so niedrig berechnet, dass ein menschenwürdiges Dasein, gesellschaftliche Teilhabe und der Aufbau persönlicher Lebens- und Berufsperspektiven nahezu unmöglich werden. Der aktuelle Satz sichert nicht das Existenzminimum! Und wenn Menschen einen Fehler machen, droht ihnen zudem die Kürzung oder komplette Streichung dieser Gelder. Wenn die Mieten steigen, müssen die Menschen ihre Wohnung und ihr soziales Umfeld verlassen. Das verschlimmert die Situation und verfestigt die Abhängigkeit von Sozialleistungen.

Die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Jobcenter gehen meist an den Bedürfnissen der Menschen vorbei. Bildungs- und Qualifizierungsangebote werden pauschal angeboten, ohne dass die persönliche Situation angemessen Berücksichtigung findet. Viele Arbeitsangebote passen nicht zu der Qualifizierung und Arbeitserfahrung und kommen aus dem Niedriglohnsektor. Mit der Hartz-Gesetzgebung werden berufliche Qualifizierung und Berufserfahrung entwertet. Hartz IV ist menschenunwürdig. Die Kommunen müssen ihre Möglichkeiten ausschöpfen, um die Folgen der Hartz-Gesetzgebung abzumildern.

DIE LINKE fordert:

■ Stopp aller Sanktionen.

■ Beratungs- und Unterstützungsangebote, die gemeinsam mit der betroffenen Person, nach Möglichkeiten und Wegen aus der Abhängigkeit von Sozialleistungen führen.

■ Richtlinien zur Zumutbarkeit der Arbeit, die die konkreten Lebensumstände und bisherige Berufspraxis der Betroffenen berücksichtigen und es ihnen erlaubt, unzumutbare Arbeitsangebote sanktionsfrei abzulehnen.

■ Die Einrichtung eines entscheidungsbefugten Fachbeirates, in dem Menschen mit SGB-II-Bezug angemessen repräsentiert sind.

■ Eine deutliche Anhebung der Auszahlung der Kosten der Unterkunft (KdU) durch Anpassung an die tatsächlichen Mietpreise vor Ort und die Übernahme der tatsächlichen Heizkosten.

■ Die flächendeckende Einführung von ermäßigten Monatstickets für Menschen mit SGB-II-Bezug.

■ Finanzierung unabhängiger SGB-II-Beratungsstellen.

■ Die Einführung eines Sozialpasses für alle Nicht- und Geringverdienenden, um den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen (u.a. Büchereien, Bädern, Museen und öffentliche Verkehrsmittel) zu gewährleisten.

■ Sockelfreibeträge und Sozialtarife bei Versorgungsbetrieben; keine Strom-, Gas-, und Wasserabschaltungen.

■ Anspruch auf Übernahme von Kosten für einen Computer zum Zwecke des E –Learning.

■ Schüler*innen im Homeoffice mit IT ausstatten und auch die Kosten für einen Surfstick mit LTE – Flatrate übernehmen.

■ Hartz-IV-Betroffene sind in den örtlichen Beirat des Jobcenter durch die Kommune
zu berufen.