11. Darum DIE LINKE wählen: „(Re)Kommunalisierung und Mitsprache auf allen Ebenen“

In vielen Kommunen herrscht die Tendenz, nach den Wahlen von oben nach unten zu verwalten und anzuordnen bzw. mit zwei oder

drei Fraktionen des Rates Beschlüsse vorzubereiten. Während Verwaltungsspitzen einen engen Draht zu lokalen Großbetrieben halten, finden lokale Initiativen und Gruppen nur schwer Gehör. Ehrenamtliches Engagement bereichert unser Leben und macht eine Kommune lebenswert. Gleichwohl ist es kein Ersatz für Leistungen, die die Kommunen nicht mehr erbringen können oder wollen. Bürgerschaftliches Engagement benötigt eine materielle, barrierefreie und soziale kommunale Infrastruktur.

DIE LINKE tritt für eine umfassende Förderung des ehrenamtlichen Engagements ein, um die Menschen zu befähigen, ihre Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen.

DIE LINKE möchte politische Diskussions- und Entscheidungsprozesse öffnen und demokratisieren. Demokratie bedeutet mehr als nur Wahlen. Die Demokratie ist lebendig, wenn die Beteiligung ermöglicht und gefördert wird. Die kommunalen Vertretungen und Verwaltungen sollen die gesetzlich bereits vorhandenen Möglichkeiten einrichten und intensiv und regelmäßig umsetzen.

Dies geht z. B. durch das Einrichten von Beiräten, in denen Beteiligte und Fachleute ihre Kompetenz einbringen können und so Einfluss auf die Entscheidungsfindung nehmen können. Die Beteiligung von Bürger*innen an der Verteilung der Finanzen ist mit einem kommunalen Bürgerhaushalt möglich. Dafür gibt es viele Beispiele in Deutschland und der ganzen Welt.

DIE LINKE fordert:

■ Ausbau einer gleichberechtigten, partnerschaftlichen und barrierefreien Kommunikation zwischen Politik, Verwaltung und den Einwohner*innen.

■ Förderung transparenter Beteiligungsverfahren und Mitbestimmung durch gezielte persönliche Vorstellung, Diskussion und Abstimmung in Stadtteilbüros, Einwohner*innentreffen und Vereinen.

■ Gewährleistung von fairer Vergabe bei öffentlichen Aufträgen durch lokale Korruptionsregister und transparente Vergabepraktiken.

■ Eine gesetzliche Pflicht, dass mittel- und langfristige Planungen bereits im Vorfeld mit den Bürger*innen in der Öffentlichkeit entwickelt, beraten und entschieden werden müssen.

■ Eine gut ausgebaute Daseinsvorsorge, damit das Ehrenamt nicht als Ersatz für öffentlich zu erbringenden Leistungen ausgenutzt wird.