Auch in Niedersachsen müssen Lascharbeiten durch Hafenarbeiter erfolgen

Weltweit werden über 90 Prozent aller Handelsgüter über den Seeweg transportiert. Dahinter steht eine komplexe Lieferkette. Ohne Seeleute blieben viele Regale der Kaufhäuser leer und auch der Onlinehandel hätte Probleme mit der Warenlieferung, da diese Produkte häufig ebenfalls über den Seeweg kommen. Die Waren werden in großen Containern verladen, welche an Bord der Handelsschiffe meterhoch übereinandergestapelt und entsprechend gesichert werden müssen.

Viele Seehäfen, so auch die deutschen Seehäfen, stellen dafür speziell ausgebildetes Fachpersonal zur Verfügung – sogenannte Lascher. Den Seeleuten sollten nach ihrer mehrwöchigen und anstrengenden Zeit an Bord, eine angemessene Ruhephase zustehen, die sie während der Liegezeit im Hafen nutzen könnten. Das ist jedoch häufig nicht der Fall, seit einigen Jahren streiten ver.di und Reedereien darüber, wer an Bord von Seeschiffen die Ladungssicherungsarbeiten durchführen soll. (sagt Franziska Junker Mitglied im ver.di FGV Maritime Wirtschaft.)

Im Februar 2018 wurde die sog. DockersClause tariflich geregelt: Ladunsgsicherungsarbeiten dürfen nur Hafenarbeiter durchführen. Seit 01.01.2020 gilt dieser Vertrag verpflichtend für die Tarifvertragsparteien. Diese Vereinbarung wird bis heute nicht konsequent von Reedereien und Charterern umgesetzt, kritisiert ver.di. Mitglied Franziska Junker.

Um Geld zu sparen, lassen Reeder und Charterer aber weiter Seeleute während ihrer Ruhezeiten laschen. „Nach wie vor wird der Wettbewerb auf einem der schwächsten Glieder in der globalen Transportkette, den Seeleuten, ausgetragen. Dies ist nicht hinnehmbar. Die rechtliche Durchsetzung der Verträge ist hier ein wichtiger Schritt. Als Mitglied der Partei DIE LINKE Niedersachsen, fordert Junker als Hafenarbeiterin weiter: „Eine politische Lösung, eine eindeutige Festschreibung in den jeweiligen Hafenverordnungen, wie und durch wen die sogenannten Lascharbeiten in deutschen Häfen durchzuführen sind.“ 

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