Es gibt Neuigkeiten zum – Gefährdeter Mensabau in Holtland: Bundespolitik schaltet sich ein

„Etwaige Restmittel bleiben den Ländern erhalten, da sie nach dem 31. Dezember 2022 den Finanzhilfen nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz zugeführt werden.“

Die Vorsitzende der LINKEN im Bundestag, Amira Mohamed Ali hat die Bundesregierung aufgefordert zum gefährdeten Mensabau in Holtland Stellung zu nehmen: „Es macht keinen Sinn einmal bewilligte Fördermittel mit knappen Fristen zu versehen und dadurch das ganze Projekt wieder zu gefährden. Es kann bei Bauprojekten immer etwas dazwischenkommen, zum Beispiel Personal- oder Materialmangel. Auch die Planung nimmt oft mehr Zeit in Anspruch als gedacht. Die Bundesregierung muss hier dringend nachbessern und die Frist für die Förderung verlängern“, meint Mohamed Ali.

Die Regierung hat 7 Tage Zeit um die Anfrage von Mohamed Ali zu beantworten.

Dazu erklärt Amira Mohamed Ali, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„Wird die Mensa nicht rechtzeitig fertig, muss die Gemeinde das Geld nochmal bei der niedersächsichen Landesregierung beantragen. Ob das Land dann auch tatsächlich zahlt, ist ungewiss. Verlässliche Politik sieht anders aus. Einmal zugesagte Fördermittel müssen der Gemeinde erhalten bleiben, auch wenn ein Bauprojekt erst nach Ablauf der willkürlich gesetzten Frist fertig wird. Ich erwarte, dass die Bundesregierung die Förderbedingungen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung dementsprechend anpasst.“

Franziska Junker, Sprecherin der LINKEN im Kreis Leer ergänzt: „Moderne Schulen mit Ganztagsangebot machen Gemeinden für junge Familien als Wohnort attraktiv. Der Ausbau wurde von der Regierung in Berlin jahrelang verschlafen und jetzt soll durch knappe Fristen bei den Fördermitteln Druck gemacht werden. So geht es nicht. Die Kommunen brauchen Verlässlichkeit um neben dem Bau auch die Personalplanung durchführen zu können.“

Franziska Junker, Sprecherin der LINKEN im Kreis Leer ergänzt:

„Wenn Kommunen den Ausbau der Ganztagsbetreuung angehen, dann können sie das oft nicht aus eigener Kraft stemmen. Sie sind auf Zuschüsse angewiesen. Wenn sich nun herausstellt, dass die ganze Förderung auf wackeligen Beinen steht, dann werden sich Gemeinden künftig zweimal überlegen ob sie soetwas überhaupt machen. Das darf nicht sein. Die niedersächsische Landesregierung muss jetzt der Gemeinde zusichern, dass sie das Geld für die Mensa auf jeden Fall bekommt.

Die Antwort der Bundesregierung

sehr gerne beantworte ich Ihre Rückfrage, die sich aus meiner Antwort auf die schriftliche Frage von Frau Mohamed Ali vom 14. Januar 2022 mit der Arbeitsnummer 1/44 ergeben hat.

Sie haben gefragt, wie der abschließende Satz 

„Etwaige Restmittel bleiben den Ländern erhalten, da sie nach dem 31. Dezember 2022 den Finanzhilfen nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz zugeführt werden.“

in meiner Antwort zu verstehen ist.

Hierzu teile ich Ihnen mit, dass die angesprochenen Restmittel aus der „Verwaltungsvereinbarung Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ den Basismitteln nach dem GaFinHG zufließen. Die Basismittel insgesamt werden den Ländern nach dem Königsteiner Schlüssel gewährt und stehen damit nach den Voraussetzungen des GaFinHG zu Verfügung. Sobald die hiernach vorgesehene Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern abgeschlossen ist und die Länder dies durch eigene Förderrichtlinien umgesetzt haben, können die jeweiligen Träger ihre Förderanträge stellen.

Herzliche Grüße

Ekin Deligöz

i. A.

Rita Retzlaff

Büro der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ekin Deligöz, MdB

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